Anleitung - so startest du dein Nebengewerbe inkl. ausgefülltem Gewerbeschein

Endlich mehr das machen, was du bist, was dich erfüllt, was dich glücklich macht! (Leider) haben nur wenige das Glück, das genau in ihrem aktuellen Job im Angestelltenverhältnis zu finden. Dieser bietet andere Annehmlichkeiten, die nicht von der Hand zu weisen sind, wie Gehaltszahlungssicherheit, soziale Absicherung und Verantwortungsverteilung. Doch trotzdem ist da etwas in uns, was uns sagt: Nein, das erfüllt mich nicht.

 

Genauso erging es uns auch. Wir wollten einfach mehr unser Ding machen. Aber trotzdem gingen (und gehen) wir gern zur Arbeit. Aber vielleicht keine 5 Tage und 40 Stunden jede Woche. So haben wir für uns gesagt: 24 Stunden jede Woche ermöglicht uns ausreichend Sicherheit - und trotzdem die Freiheit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. 

 

Und auch du kannst dein eigenes nebenberufliches Unternehmen gründen!

 

Das ist auch aus bürokratischer Sicht nicht schwer. Wenn du unter bestimmten Höchstgrenzen bleibst, sind die bürokratischen Hürden recht gering. Und zwar musst du lediglich ein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Welches Gewerbeamt für dich zuständig ist, findest du beim Behördenwegweiser des Bundesministeriums heraus. Jetzt weißt du, welches Gewerbeamt für dich zuständig ist - schau auf deren Internetseite nach einem Formular zur Gewerbeanmeldung. Solltest du es nicht finden, ruf freundlich bei deinem Amt an und frage, ob sie dir eins zuschicken können. So sieht ein Anmeldebogen für dein Gewerbe aus:

Jetzt zeigen wir dir, wie so ein Formular ausgefüllt aussehen kann. Wichtig: wir haben das damals als Dienstleister bzw. Hersteller einer Software (mit unserer eigenen Rezepte-App) angemeldet. Damit kannst du das auch für alle ähnlichen (und vor allem digitalen) Gewerbe als Vorlage nehmen.

 

Hinweis: Willst du Brötchen backen oder Autos in deiner Freizeit reparieren, so übst du mit deinem (Neben-)Gewerbe einen handwerklichen Beruf aus. Dieser ist in Deutschland meistens genehmigungspflichtig. Informiere dich dazu separat. Als reiner Coach, der keine Produkte verkauft, kannst du übrigens auch als Freiberufler tätig sein, dann musst du nicht zum Gewerbeamt, sondern kannst deine freiberufliche Tätigkeit direkt beim Finanzamt melden. Im Zweifel melde jedoch einfach ein Gewerbe an. Denn wenn du unter den Höchstgrenzen bleibst, ist es (finanziell) egal, ob du ein Gewerbe oder einen Freiberuf ausübst.

 

Schritt 1: Angaben zum Betriebsinhaber und zur Person

Die Angaben zum Betriebsinhaber 1 und 2 lässt du leer, denn du trägst nichts in ein Register ein. Interessant an der Stelle: von der Rechtsform her bist du ein Einzelunternehmer. Das ist sehr unkompliziert, vor allem im Nebenerwerb.  Bei den Angaben zur Person trägst du deine persönlichen Daten ein. So sieht das dann aus: 

Schritt 2: Angaben zum Betrieb

Wie bei allem, was für dich nicht zutrifft: lass es weg! Deswegen sind auch die Angaben zum Betrieb für dich überschaubar. Du brauchst nur angeben, ob eine Beteiligung aus öffentlicher Hand vorliegt ("nein") und die Anschrift deiner Betriebsstätte - wie in fast allen Fällen wir dies mit deiner Wohnanschrift gleich sein. 

Schritt 3: Angaben zur Tätigkeit

Jetzt kommt der eigentlich schwierigste Part: dem Beschreiben deiner angemeldeten Tätigkeit. Hier muss man nämlich strategisch vorgehen: das Gewerbeamt will es so konkret wie möglich, aber du willst es eigentlich ein bisschen offen lassen, denn wir wissen alle - die Dinge sind agil und können sich verändern. Für unsere eigene Rezepte-App hatten wir wie im nächsten Screenshot ersichtlich, folgende Angaben gemacht. Weitere, für dich und dein digitales Nebengewerbe denkbare Angaben deiner Tätigkeitsbeschreibung könnten lauten:

 

Beispiel 1: Wenn du als Ernährungs- oder Lebensberater durchstarten willst:

 

- Beratung und Coaching zur persönlichen Weiterentwicklung, sowie Herstellung und Vermarktung digitaler Medien zu diesem Thema (wie Webinare, E-Books und Apps) und Verkauf von thematisch passenden Büchern, Plakaten und Postkarten und anderen Printartikeln

 

Beispiel 2: Wenn du super gut stricken kannst, und damit jetzt Geld verdienen willst (Tipp: beschränke dich nicht nur auf das Stricken, denn vielleicht willst du in einem halben Jahr noch Filzen oder Nähen):

 

- Herstellung, Gestaltung und Vertrieb von heimwerklichen Anleitungen in digitaler und gedruckter Form, sowie die Veranstaltung von Kursen und Online-Inhalten z.B. zum Stricken, Heimwerken und Do-It-Yourself-Themen

 

Desweiteren musst du in diesem Abschnitt angeben, dass du das Unternehmen (vorerst) im Nebenerwerb betreiben willst und ab wann du startest. Wichtig: melde dein Gewerbe erst an und dann kaufst du Materialen, Lizenzen oder ähnliches. Denn es gilt i.d.R. nur eine geringe Kulanz, das Unternehmen rückwirkend anzumelden. Im Zweifel trag das Datum ein, an dem du den Schein ausfüllst, - oder eben ein Datum in der Zukunft.

 

Du hast darüber hinaus keine Angestellten (macht es im Nebengewerbe komplizierter - und du als Person zählst nicht mit ein), du hast eine Hauptniederlassung und der Grund für deine Neuerrichtung ist "Neugründung". So sieht das dann in Summe aus:

Schritt 4: Abschlusserklärungen

Hier rennst du super schnell durch - denn als digitaler Nebenerwerbler hast du davon (sehr wahrscheinlich) nichts auszufüllen - außer das Datum und deine Unterschrift. Dann musst du nur noch alles ausdrucken, unterschreiben und zur Post bringen. Anschließend wirst du eine Rechnung vom Gewerbeamt erhalten (ja, das Anmelden eines Gewerbes kostet etwas - aber die Gebühren sind mit 15 € bis 40 € recht gering) und dann bist du Gewerbetreibender und darfst dein eigenes, selbstständig erwirtschaftetes Geld verdienen...hurra!

 

Nicht wundern: auch das Finanzamt und die IHK werden sich bei dir melden und du darfst jeweils Formulare ausfüllen. Den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt zeigen wir dir auch demnächst in einem Blogartikel. 

Du willst jetzt auch dein Gewerbe starten und brauchst eine Webseite? Immer gern, wie bieten dir da eine super günstige Lösung an, schau mal vorbei.